Gewerbean- /-abmeldung / -ummeldung

 

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Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme eines (stehenden) Gewerbes muss der zuständigen Stelle angezeigt werden. Gleiches gilt für den Betrieb einer selbständigen Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständig (d. h. insbesondere im eigenen Namen und auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet und auf Dauer angelegt ist. Freie Berufe zählen nicht dazu. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig, andere unterliegen der Überwachung. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Die Anzeige des Gewerbes (mit Ausnahme des Gaststättengewerbes) ist erst ab Beginn der Betriebstätigkeit möglich. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaft, KG, OHG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) der gesetzliche Vertreter. 

Die Gewerbeanmeldung kann auch per Online-Formular erfolgen.

Benötigte Unterlagen:
Welche Unterlagen für die Anmeldung des Gewerbes erforderlich sind, ist abhängig von Betriebsart und -tätigkeit.

Wir empfehlen daher eine vorherige telefonisch Kontaktaufnahme. Bei fehlenden Unterlagen kann das Gewerbe nicht angemeldet werden.


Gewerbeummeldung:

Die Verlegung eines (stehenden) Gewerbebetriebes innerhalb der Stadt/Gemeinde, die Namensänderung des Gewerbetreibenden sowie eine Änderung des Betriebsgegenstandes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Die Gewerbeummeldung kann auch per Onlineformular erfolgen.

Benötigte Unterlagen:
Welche Unterlagen für die Ummeldung des Gewerbes erforderlich sind, ist abhängig vom Grund für die Ummeldung.
Wir empfehlen eine vorherige telefonisch Kontaktaufnahme.
Bei fehlenden Unterlagen kann das Gewerbe nicht umgemeldet werden.


Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe eines (stehenden) Gewerbes besteht die Verpflichtung, das Gewerbe abzumelden. Gleiches gilt bei einer Betriebsverlegung in eine andere Stadt oder Gemeinde. Das Gewerbe muss bei Fortführung in der neuen Stadt/Gemeinde erneut angemeldet werden.

Die Gewerbeabmeldung kann auch per Onlineformular erfolgen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

55,00 € für die Gewerbeanmeldung

45,00 € für die Gewerbeummeldung

35,00 € für die Gewerbeabmeldung

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

06805 20 08 -505


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