Kommunal- und Europawahl 2024

am 09. Juni 2024

und ggf. erforderliche Stichwahl zur Reginalverbandsdirektorin bzw. Regionalverbandsdirektor


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Mit Beschluss vom 10.08.2023 hat die Bundesregierung den Tag der Europawahl auf den Sonntag, 09.06.2024 bestimmt (BGBl. I Nr. 213). Infolgedessen gelten nunmehr auch die Fristen für die Eintragungen in das deutsche Wählerverzeichnis von Auslandsdeutschen und Unionsbürgern sowie etwaige Austragungen. Die Maßgeblichen Anlagen sind unter den nachfolgenden Links online abrufbar.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin


Auslandsdeutsche

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde Kleinblittersdorf eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde Kleinblittersdorf im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Abruf des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
auf die Webseite der Bundeswahlleiterin.


Nichtdeutsche EU-Bürger: Eintragung auf Antrag

Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort (Gemeinde Kleinblittersdorf) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde Kleinblittersdorf im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte hier klicken zum Abruf des Antrags für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 
auf die Webseite der Bundeswahlleiterin


Nichtdeutsche EU-Bürger: Austragung aus dem deutschen Wählerverzeichnis

Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Werden die o.g. Personen von Amts wegen in das deutsche Wählerverzeichnis der Gemeinde Kleinblittersdorf eingetragen, wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen diese spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der Gemeinde Kleinblittersdorf (wenn zuständig) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Abruf des Antrags um nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden 
per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin.


Die aktuellen Downloads zur Kommunalwahl 2024 finden sie auf der Seite der Landeswahlleiterin

unter dem Punkt "Informationen für Wahlvorschlagsberechtigte".