Fischereischein
Jugendfischereischein
Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeines müssen die/der Erziehungsberechtigte und die/der Jugendliche vorsprechen.
Der Jungendfischereischein wird bis zum 16 Lebensjahr ausgestellt.
Bei einer Verlängerung des Jahresfischereischeines oder des Fünf-Jahresfischereischeines ist die Vorlage eines Bildes nur dann erforderlich, wenn der bisherige Fischereischein nicht mehr verlängert werden kann.
Benötigte Unterlagen:
- Beantragung oder Verlängerung 1 Jahres - Fischereischein
- Nachweis über Fischerprüfung oder bereits ausgestellter Fischereischein
- Aktuelles Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung)
- Beantragung oder Verlängerung 5 Jahres-Fischereischein
- Nachweis über Fischerprüfung oder bereits ausgestellter Fischereischein
- Aktuelles Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung)
- Beantragung oder Verlängerung Jugendfischereischein
- Aktuelles Passfoto des Jugendlichen (bei Erstausstellung)
*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*
Sonstige Bestimmungen zum Fischfang erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Angelsportverein.
Gebühren:
5,10 € Jugendfischereischein
13,00 € Fischereischein 1 Jahr
56,00 € Fischereischein 5 Jahre