Reisepass
Die Einreisebestimmungen für Reiseländer können Sie beim Auswärtigen Amt nachlesen.
Bei Personen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters und die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters notwendig.
Kind / Jugendlicher muss zwingend anwesend sein!
Bei erstmaliger Ausstellung eines Passdokumentes wird vom Antragsteller/in eine Geburtsurkunde verlangt. Diese muss nicht mehr vorgelegt werden, wenn diese bereits im Melderegister (z. B. durch Anmeldung, Ausstellung eines Personalausweises) erfasst wurde.
Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre und bei Personen ab 24 Jahren, 10 Jahre ab Tag der Antragstellung
Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4-6 Wochen.
In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines Expresspasses möglich. Dieser wird innerhalb von 3-5 Werktagen produziert.
Expressgebühr zusätzlich: 32,00 €
In sehr dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist. Ein Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Gebühr: 26,00 €
Gültig: 1 Jahr ab Tag der Antragstellung
Benötigte Unterlagen:
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Personalausweis oder alten Reisepass
- bei Personen unter 18 Jahren schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*
Gebühren:
70,00 € ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig
37,50 € unter 24 Jahre: 6 Jahre gültig