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Fahrerkarte
Für Fahrer mit einem festen Wohnsitz im Saarland oder Fahrer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder einem Arbeitsvertrag mit einem im Saarland tätigen Unternehmen, kann die Fahrerkarte bei der zuständigen Wohnortgemeinde beantragt werden.
Allgemeines
Jede Person mit einem gültigen EU-Kartenführerschein der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE kann eine Fahrerkarte beantragen.
- Jede Person erhält nur eine Fahrerkarte.
- Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden.
- Die Fahrerkarte ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens sieben Tage im Fahrzeug mitzuführen.
- Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
- Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist die Fahrt ohne Fahrerkarte längstens 15 Kalendertage erlaubt.
Dem Arbeitgeber ist die Fahrerkarte in regelmäßigen Zeitabständen zwecks Kopierens der gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.
Verlust
- Jeder Verlust ist der zuständigen Ausgabestelle zu melden.
- Es ist unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen, eine Ersatzkarte zu beantragen.
- Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt innerhalb von 5 Werktagen.
- Bei Antragstellung ist die beschädigte Karte oder ggf. die Diebstahls-Anzeige vorzulegen.
- Die Anzeige bei Diebstahl ist bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, vorzunehmen.
Antragsstellung
Der Antragsteller/die Antragstellerin hat folgende Unterlagen vorzulegen:
- einen EU-Kartenführerschein,
- einen Nachweis über den Wohnsitz, (Meldebescheinigung oder Personalausweis)
- Ausweisdokument
- ein biometrietaugliches Lichtbild
Gebühr: 40 EUR.
Dies gilt für Erstbestellung, Ersatzbestellung und Erneuerung.
Folgekarten
Die Erneuerung der Fahrerkarte
- muss spätestens 15 Werktage und
- darf frühestens 6 Monate
vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Die Gültigkeitsdauer schließt dann unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.
Ersatzkarten
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion hat der Karteninhaber die Karte bei seiner zuständigen Ausgabestelle (Wohnortprinzip) zu reklamieren und abzugeben. Dem Antrag ist eine genaue Beschreibung der Fehlermeldung beizufügen. Bei Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.
Bei einem Verlust der Karte ist eine schriftliche Erklärung über den Verlust abzugeben.
Ab dem Abgabezeitpunkt hat der Karteninhaber Ausdrucke aus dem Kontrollgerät zu fertigen, um die Fahrtätigkeit zu dokumentieren.
Das Kraftfahrtbundesamt überprüft die Fahrerkarte auf Funktionsstörungen und entscheidet über die Erneuerung der Karte.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:
Kraftfahrt-Bundesamt http://www.kba.de oder bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 0.08, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 505
Zimmer 0.12, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 506
Zimmer 0.11, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 507
Zimmer 0.9, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 508
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