11.01.2024

Schlichten statt richten

Neuer Schiedsmann für Auersmacher

Aufgrund der Ausschreibung der Gemeinde Kleinblittersdorf hatte sich Herr Martin Harth für das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Auersmacher beworben. Bereits am 4. September 2023 wurde er in der Sitzung des Ortsrates Auersmacher zum zukünftigen Schiedsmann des Schiedsbezirkes Auersmacher gewählt und am 4. Januar 2024 fand im Amtsgericht Saarbrücken seine offizielle Vereidigung statt. Herr Harth arbeitet seit 25 Jahren in der Beratung. Durch seine Tätigkeit als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen ist er geeignet, um als Schiedsperson zu arbeiten.

Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Gerd Frey an, der sich nach 20 Jahren Amtszeit nicht erneut zur Wahl gestellt hatte.

In diesem Zusammenhang bedankt sich Bürgermeister Rainer Lang für das besondere Engagement von Herrn Gerd Frey in den letzten zwei Jahrzehnten und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Dem neuen Schiedsmann wünscht Bürgermeister Rainer Lang für seine Tätigkeit viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei den Konfliktschlichtungen.

Von einer Schiedsverhandlung profitieren alle Beteiligten – und sie kann Kosten, Zeit und Nerven sparen. Meist sind nachbarschaftliche Konflikte das Thema, wobei rund die Hälfte aller Konflikte auf diesem Weg noch rechtzeitig entschärft werden können.

Jeder aus dem Schiedsbezirk Auersmacher, der versuchen möchte, sich außergerichtlich mit Hilfe von Herrn Harth als neutralem Vermittler zu einigen, kann sich direkt an ihn wenden. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 06805 / 20 59 41 1 oder auch per Mail an

Schiedspersonen sind die richtigen Ansprechpartner

  • wenn es bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten geht als um die Durchsetzung des Rechtsstandpunktes;
  • wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.

Ablauf einer Schlichtung

  • In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
  • Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
  • Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
  • Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
  • Die Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
  • Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam.

Übrigens:

Schiedspersonen schließen die Mehrzahl der Verhandlungen erfolgreich ab.

Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu hoher Zufriedenheit, weil sie an der Lösung des Konfliktes mitarbeiten, dann dem Vergleich zustimmen und es am Ende keinen Sieger oder Besiegten gibt.