Am 09.11.2024 wurde in der Kloppstraße in Höhe des Anwesens Nr. 43 in Kleinblittersdorf eine schwarze Brille (Pilotenform) gefunden.
Eigentumsrechte können beim Fundbüro der Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf, zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass für Ihren Besuch auf dem Bürgeramt ein Termin erforderlich ist.
Eine Terminbuchung ist unter www.kleinblittersdorf.de/buchen möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch -BGB- das Eigentum an der Fundsache nach 6 Monaten auf den Finder übergeht, sofern der Finder nicht auf den Eigentumserwerb verzichtet. Bitte beachten Sie, dass Rathausbesuche aktuell nur noch mit Termin möglich sind.
Was muss ich mit einem gefundenen Gegenstand tun?
Laut § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Finder seinen Fund unverzüglich anzeigen - entweder dem Eigentümer oder - falls dieser ihm nicht bekannt ist - der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder der Polizei. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro. Fundtiere können auch einem Tierheim gemeldet werden.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Rainer Lang