04.01.2024

Einebnung von Gräbern

Anträge bitte bis 02.02.2024 einreichen

Es besteht wieder die Möglichkeit, vor Ostern Gräber auf den gemeindlichen  Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen. 

Auf Antrag des Nutzungsberechtigten können die Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei eingeebnet werden.

Für die Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit fallen folgende Gebühren an:

Einzelgrab für Erdbestattung: 165,00 €

Doppelgrab für Erdbestattung: 270,00 €

Urneneinzelgrab und Urnenfamiliengrab: 132,00 €

Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Grabeinebnung bis spätestens 02. Februar 2024 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen muss. Die Anträge können telefonisch unter 06805 / 20 08 –213 bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 03, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf gestellt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde, unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.