27.11.2023

Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende ausgestellt werden, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Auch eine Verlängerung bereits ausgestellter Dokumente ist dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende ausgestellt werden, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Ab 01.01.2024 stehen nur noch die nachstehend aufgeführten Dokumente für Ihre Kinder zur Verfügung:

DokumentGültigkeit (unter 24 Jahren)BearbeitungszeitGebühr
Personalausweis6 Jahre3 – 5 Wochen22,80 €
Vorläufiger Personalausweis3 MonateSofort10,00 €
Reisepass 6 Jahre4 – 6 Wochen37,50 €
Express-Reisepass6 Jahreca. 1 Woche69,50 €

Bitte beachten Sie, dass nicht in jedem Land die vorläufigen Dokumente akzeptiert werden. Hier können Sie gerne beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) die Reisebestimmungen für das gewünschte Urlaubsland nachlesen.

Für den Bereich des Bürgeramtes ist eine individuelle Terminabsprache erforderlich. Setzen Sie sich bitte hierzu mit den Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes unter den Telefonnummern 0 68 05 / 20 08 – 505, -506, oder -508 bzw. per Mail  an (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Rückrufnummer) in Verbindung.