Fischereischein

 

Jugendfischereischein

Bei der Beantragung eines Jugendfischereischeines müssen die/der Erziehungsberechtigte und die/der Jugendliche vorsprechen.

Der Jungendfischereischein wird bis zum 16 Lebensjahr ausgestellt.


Bei einer Verlängerung des Jahresfischereischeines oder des Fünf-Jahresfischereischeines ist die Vorlage eines Bildes nur dann erforderlich, wenn der bisherige Fischereischein nicht mehr verlängert werden kann.


Benötigte Unterlagen:

  • Beantragung oder Verlängerung 1 Jahres - Fischereischein
    • Nachweis über Fischerprüfung oder bereits ausgestellter Fischereischein
    • Aktuelles Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung)
  • Beantragung oder Verlängerung 5 Jahres-Fischereischein
    • Nachweis über Fischerprüfung oder bereits ausgestellter Fischereischein
    • Aktuelles Passfoto (bei Erstausstellung oder Neuausstellung)
  • Beantragung oder Verlängerung Jugendfischereischein
    • Aktuelles Passfoto des Jugendlichen (bei Erstausstellung)

*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*

Sonstige Bestimmungen zum Fischfang erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Angelsportverein.

Gebühren:

5,10 € Jugendfischereischein

13,00 € Fischereischein 1 Jahr

56,00 € Fischereischein 5 Jahre

 

Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.8

06805 20 08 -505


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.11

06805 20 08 -506


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.12

06805 20 08 -507


Fachbereich 4

Rathausstraße 16 - 18
Zimmer 0.9

06805 20 08 -508


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