24.03.2025

Informationen aus unserem Gemeindewald

Fortpflanzungs- und Brutzeit der heimischen Wildtiere und Vögel

Jetzt im Frühling beginnen die Vögel zu brüten und unsere heimischen Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt. Die sogenannte „Brut- und Setzzeit“ beginnt laut dem saarländischen Jagdgesetz am 1. März und endet am 30. Juni. Während dieser Zeit gelten besondere Vorschriften, um Vögel und andere heimische Wildtiere zu schützen und eine ungestörte Aufzucht der Jungtiere zu gewährleisten.

So dürfen nach § 33 des Landesjagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig „…. den Bereich des Weges nicht verlassen“, ohne Leine geführt werden. Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. „….das Verbot gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind…“

Besser ist es jedoch, Hunde während dieser Zeit generell anzuleinen. Denn auch ein Hund mit nur schwachem Jagdtrieb wird hinter einem plötzlich auftauchenden Reh herlaufen. Dies ist vor allem für trächtige Rehe extrem gefährlich. Wenn brütende Vögel von ihren Nestern verscheucht werden, können die Eier im Gelege auskühlen oder sogar von anderen Tieren zerstört werden.

Deshalb ist es unerlässlich, dass alle Waldbesucher während dieser für die Wildtiere so sensiblen Zeit auf den befestigten Wegen bleiben und nicht querfeldein gehen. Dies gilt gleichermaßen für Wiesen und Felder, da dort bodenbrütende Vögel ihre Nester haben.

In keinem Fall dürfen Jungtiere angefasst oder sogar mitgenommen werden. Scheinbar hilflose Jungtiere werden in der Regel von ihren Elterntieren weiterhin versorgt. Menschliches Eingreifen kann dazu führen, dass die Jungen von ihren Müttern verstoßen werden.

Laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 dürfen vom 01.03- 30.09. in der freien Landschaft keine Bäume, Hecken und sonstigen Gehölze gefällt, gerodet, ab-oder zurückgeschnitten werden. Davon ausgenommen ist laut Gesetz die Waldbewirtschaftung. 

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Gemeindeförsterin, Frau Martina Herzog, Tel.: 0 68 05 / 20 08 – 411, Mail: , wenden.