Der Herbst ist da und die bunten Blätter fallen von den Bäumen.
So schön wie es auch aussieht – nasses Laub bildet eine rutschige Schicht und kann für Fußgänger und Radfahrer gefährlich werden.
Daher sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zur Beseitigung des Laubs auf den Gehwegen verpflichtet – dies gilt auch für sogenannte Hinteranlieger, wenn zwischen den zu reinigenden Flächen und den angrenzenden Grundstücken gemeindeeigene Flächen liegen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Laub vom eigenen Baum stammt oder aus der Nachbarschaft.
Geregelt sind diese Aufgaben und Pflichten in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 03.12.2001, nachzulesen auf unserer Homepage im Internet unter www.kleinblittersdorf.de/ortsrecht unter Bauen – Wohnen – Umwelt.
Bürgermeister Rainer Lang bittet alle Bürgerinnen und Bürger bei der Reinigung der Bürgersteige darauf zu achten, dass das Laub nicht in die Straßenabläufe gerät, die dadurch verstopft werden können. Sind Gullys verstopft, kann das Regenwasser nicht mehr richtig abfließen und unter Umständen in angrenzende Gebäude gelangen!
Das zusammengekehrte Laub können Sie im eigenen Garten kompostieren, über die Biotonne entsorgen oder bei der Grüngutannahmestelle in Auersmacher unterhalb des neuen Friedhofes abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Abgabe von Grüngut bei der Grüngutannahmestelle zuvor bei der Gemeindeverwaltung eine Jahreskarte oder Wertmarken käuflich erwerben müssen.
Falls Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 20 08 – 0 oder per mail an info@kleinblittersdorf.de gerne zur Verfügung.