04.02.2025

Bannerwerbung

nur mit Genehmigung der Gemeinde

Das ganze Jahr über gibt es eine Vielzahl von Veranstaltungen wie Vereins- und Pfarrfeste, Flohmärkte und andere Marktveranstaltungen, Kirmes usw.

Um die Veranstaltungen einem breiten Publikum anzukündigen, besteht neben den Veröffentlichungen im Internet und in den Print-Medien auch die Möglichkeit, Werbe-Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum aufzustellen oder aufzuhängen. Wichtig ist aber, dass vorher hierfür eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt wird – entweder für eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Ausnahme von dem in der gemeindlichen Polizeiverordnung enthaltenen allgemeinen Plakatierungsverbot oder - je nach Standort der Werbefläche - eine Genehmigung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin.

Die formlosen Anträge können per E-Mail an gerichtet werden. Ansprechpartner ist Martin Hector vom Liegenschaftsamt.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung gestellt werden muss mit Angabe des gewünschten Standorts, der Aufstellungsdauer und eines Verantwortlichen.

Rainer Lang
Bürgermeister