Wahlhelfer werden

Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 und evtl. erforderliche Stichwahl am 23. Juni 2024

Für die Besetzung der Wahlvorstände sucht die Gemeinde Kleinblittersdorf engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Bei der Wahlhelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie die Stellvertreter werden vorab geschult und die Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten ein Merkblatt. Es ist geplant, die Wahlvorstände so zu besetzen, dass sich in jedem Wahlvorstand neben erfahrene Personen auch neue Helferinnen und Helfer befinden.

Über die Einzelheiten des Wahlablaufs informieren wir alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rechtzeitig vor der Wahl.

Jeder Wahlvorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Es ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) und den Briefwahlvorständen.

In den Wahllokalen ist der Wahlvorstand für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeiten des Wahlvorstandes und verteilt die einzelnen Arbeiten auf die Mitglieder. Dazu gehören z. B. die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke.

In der Regel sind die Teams der allgemeinen Wahlvorstände groß genug, um am Wahltag in zwei Schichten zu arbeiten. Erst ab ca 17:30 Uhr muss der Wahlvorstand dann wieder komplett für die Auszählung der Stimmen anwesend sein.

Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags (Uhrzeit wird noch vereinbart) mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18:00 Uhr die Stimmauszählung. Wegen der zu erwartenden hohen Zahl von Briefwählern sind Briefwahllokale in den einzelnen Ortsteilen eingerichtet.

Für die geleistete Arbeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Wenn Sie wahlberechtigt zu den anstehenden Wahlen sind, erfüllen Sie bereits alle Voraussetzungen, die an Wahlhelfer/innen gestellt werden.

Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand können Sie ab sofort mitteilen. Hierzu einfach das Meldeformular auf dieser Seite ausfüllen und versenden.

Die mit der Anmeldung mitgeteilten Wünsche zu einem Einsatz in einem bestimmten Wahllokal werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Als Wahlhelfer melden: