Standesamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16 - 18
66271 Kleinblittersdorf
Tel.: 06805 / 2008 511
standesamt@kleinblittersdorf.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr*
sowie 13.30 Uhr - 15.30 Uhr*
Mittwoch 13.30 Uhr - 17:30 Uhr*
* Das Standesamt hat bis auf weiteres folgende Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, Mittwoch 13.30 Uhr - 17:30 Uhr
Am letzten Freitag im Monat schließt die gesamte Verwaltung um 12:00 Uhr.
Hinweis zu Geburtsurkunden:
Geburtsurkunden werden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Sind Sie z.B. in Saarbrücken geboren, dann müssen Sie sich an das Standesamt in Saarbrücken wenden. Beim Standesamt der Landeshauptstadt ist eine
möglich.
Dienstleistungen Standesamt
Wenn Sie im Ausland heiraten, wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses von Ihnen verlangt.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht nichts entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis ist für eine Dauer von 6 Monaten gültig.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnorts zuständig.
Anfallende Gebühren:
bei deutscher Staatsangehörigkeit: 40 Euro
bei Auslandsbeteiligung: 66 Euro
Welche Unterlagen im Einzelnen vorgelegt werden müssen, können Sie unter der Telefonnummer 06805 - 2008 - 511 erfragen.
Diese Infomationen sind noch in Bearbeitung.
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt in Verbindung.
Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Kleinblittersdorf kann auf dem Standesamt der Gemeinde Kleinblittersdorf aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.
Gebühr:
32 Euro
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Das Standesamt Kleinblittersdorf ist zuständig für die 5 Ortsteile der Gemeinde Kleinlittersdorf (Rilchingen-Hanweiler, Sitterswald, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Auersmacher).
Der Tod eines Menschen wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.
Für die mündliche Anzeige verpflichtet sind der Reihenfolge nach
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen beauftragt, wird dieses die Anzeige beim Standesamt übernehmen.
Bei Sterbefällen in Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen ist die Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Gebühren:
1x Sterbeurkunde 11 Euro
jede weitere Urkunde 5,50 Euro
Bei unverheirateten Eltern besteht die Möglichkeit die Vaterschaft zu einem nicht ehelichen Kind anerkennen zu lassen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Zuständig dafür sind u.a.: jeder Notar, das örtliche Standesamt oder das örtliche Jugendamt
Benötigte Unterlagen:
In der Regel muss von beiden Elternteilen eine originale Geburtsurkunde vorgelegt werden, ebenso ein Personalausweis.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden, wenn bspw. ausländisches Recht zu beachten ist.
Kontakieren Sie uns für weitere Informationen gerne unter der Telefonnummer 06805 - 2008 - 511.
Benötigen Sie nachträglich Urkunden (Eheurkunde, Geburtsurkunde etc.) können Sie diese bei uns bestellen.
Bei Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft und Sterbefall vor dem 01.01.2009 ist eine Bestellung bei uns nur möglich, wenn die Eintragung in Kleinblittersdorf stattgefunden hat.
Ist das Ereignis erst nach dem 01.01.2009 eingetreten, können wir auch Urkunden ausstellen, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich anderer saarländischer Standesämtern stattgefunden hat.
Gebühren:
Die erste Urkunde kostet 11 Euro.
Jede weitere Ausfertigung kostet 5,50 Euro
Besonderer Service
