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Windelzuschuss
Die Gemeinde Kleinblittersdorf gewährt rückwirkend einen Windelzuschuss.
Der Zuschuss für das zurückliegende Jahr kann ab dem 01.01. beantragt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 30.06. gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt Anfang Juli im Antragsjahr.
Hier geht es zu den Formularen zum Windelzuschuss.
Die Formulare stehen jeweils vom 01.01. bis 30.06. zum Download bereit.
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 1.13, 1. OG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 204
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