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Kirchenaustrittserklärung


 

Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Kleinblittersdorf kann auf dem Standesamt der Gemeinde Kleinblittersdorf aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.

Anfallende gebühr:

32 Euro
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis

 

Ihre Ansprechpartner



Zimmer 0.2, EG
Rathausstraße 16-18

 06805 2008 - 511


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