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Kirchenaustrittserklärung
Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Kleinblittersdorf kann auf dem Standesamt der Gemeinde Kleinblittersdorf aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.
Anfallende gebühr:
32 Euro
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 0.2, EG
Rathausstraße 16-18
06805 2008 - 511
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