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Geburt - Beurkundung
Geburtsurkunden werden in Deutschland ausschließlich von dem Standesamt des Ortes ausgestellt, an dem eine Person geboren ist. Zur Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Deutschland müssen Sie sich deshalb an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden. Sind Sie z.B. in Saarbrücken geboren, dann müssen Sie sich an das Standesamt in Saarbrücken wenden. Beim Standesamt der Landeshauptstadt ist eine
möglich.
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 0.2, EG
Rathausstraße 16-18
06805 2008 - 511
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