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Ehefähigkeitszeugnis


 

Wenn Sie im Ausland heiraten, wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses von Ihnen verlangt.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht nichts entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis ist für eine Dauer von 6 Monaten gültig.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnorts zuständig.


Anfallende Gebühren:

bei deutscher Staatsangehörigkeit: 40 Euro
bei Auslandsbeteiligung: 66 Euro


Welche Unterlagen im  Einzelnen vorgelegt werden müssen, können Sie unter der Telefonnummer 06805 - 2008 - 511 erfragen.

 

Ihre Ansprechpartner



Zimmer 0.2, EG
Rathausstraße 16-18

 06805 2008 - 511


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