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Führerschein
Informationen rund um den Führerschein
Die alten Führerscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit!
Wenn Sie noch einen alten Führerschein besitzen und viel im Ausland unterwegs sind, oder wenn der Führerschein unleserlich geworden ist, ist eine Umstellung des Führerscheins empfehlenswert.
Sollten Sie die Umstellung Ihres Führerscheins auf die neuen Fahrerlaubnisklassen wünschen, so benötigen wir folgende Unterlagen:
- alter Führerschein
- Personalausweis / Reisepass
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
Die Gebühr für die Umstellung beträgt 25,30 €.
Bearbeitungszeit etwa 2-3 Wochen.
Klasse 2 jetzt C / CE
Lediglich Fahrerlaubnisse der Klasse 2 müssen ab dem 50. Lebensjahr verlängert und damit umgetauscht werden.
Hierzu ist zusätzlich eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig. Die Klasse C/CE (früher 2) wird dann um 5 Jahre verlängert. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 43,90 €.
Bearbeitungszeit etwa 3 Wochen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Verlust des Führerscheins
Der Verlust des Führerscheins muss unverzüglich beim Bürgeramt angezeigt werden. Bei Diebstahl sollten Sie bei der Polizei entsprechend Anzeige erstatten.
Ihr Besitzstand, d.h. die Fahrerlaubnisklassen die auch auf Ihrem alten Führerschein mit Erteilungsdatum verzeichnet waren, sind bei der ausstellenden Behörde gespeichert und werden anderen Behörden auf Anfrage zugesandt.
Die Verlustanzeige, sowie den Antrag auf einen Ersatzführerschein stellen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
- 1 biometrietaugliches Passbild
- Personalausweis / Reisepass
- eventuell Diebstahlanzeige der Polizei
Von der Führerscheinstelle wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert. Die Bearbeitungsdauer bei einem Ersatzführerschein beträgt etwa 3 Wochen.
Gebühr: 31,30 €.
Informationen zu den Führerscheinklassen erhalten Sie hier.
Internationaler Führerschein
In einigen Ländern, z.B. Amerika, Kanada, China wird zusätzlich noch ein „Internationaler Führerschein“ verlangt. Diesen erhalten Sie auch auf dem hiesigen Bürgeramt. Er gilt jedoch nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein. Der internationale Führerschein kostet 16,00 Euro und ist 3 Jahre gültig. Dazu benötigen wir ebenfalls ein biometrietaugliches Passbild.
Bitte informieren Sie sich über die Fahrerlaubnisbestimmungen der einzelnen Länder vor Reiseantritt z.B. über Automobilclubs oder im Internet.
Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führer-scheinen beschlossen.
Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Zu Beantragung eines solchen Führerscheins benötigen wir Ihren derzeitigen Führerschein, Ihren Ausweis und ein aktuelles biometrie-taugliches Foto.
Die Gebühr beträgt zurzeit 25,30 Euro. Die Herstellung dauert ca. 2-3 Wochen.
Ihre Ansprechpartner
Zimmer 0.08, EG
Rathausstraße 16-18 Anbau
06805 2008 - 505
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