Naturschutz in unserer Gemeinde
Entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) wurden im Jahr 2022 fachlich geeignete Personen von den Ortsräten der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen und Bürgermeister Rainer Lang hat die fünf vorgeschlagenen Personen zu Naturschutzbeauftragten berufen. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Damit sind in allen Ortsteilen unserer Gemeinde Naturschutzbeauftragte für den Naturschutz - aber auch für die Kleinblittersdorfer Bürgergerinnen und Bürger - unterwegs.
Die örtlichen Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Gemeinde fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes.
Sie sollen laut dem Saarländischen Naturschutzgesetz durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken, Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen aufzeigen, des weiteren Zuwiderhandlungen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken.
Außerdem sind Naturschutzbeauftrage bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören. Naturschutzbeauftragte fungieren damit auch als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.
Sie können aber auch z. B. im Falle illegaler Müllablagerung oder wenn ein Auto auf der grünen Wiese abgestellt wurde direkt vor Ort gegenüber den Betroffenen in einem klärenden Gespräch auf die Missstände hinweisen, damit diese umgehend behoben werden.
Die in der Naturwacht Tätigen sind berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz erforderlichen Auskünfte einzuholen. Sie dürfen Grundstücke betreten und Untersuchungen vornehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
Ihnen stehen darüber hinaus zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende den Polizeiverwaltungsbehörden zustehenden Befugnisse nach dem derzeit gültigen Saarländischen Polizeigesetz zu:
1. Identitätsfeststellung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Saarländischen Polizeigesetzes,
2. Platzverweis gemäß § 12 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass sich alle Naturschutzbeauftragten durch einen von der Gemeinde Kleinblittersdorf ausgestellten Dienstausweis ausweisen können.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen den Umweltschutz betreffend direkt an den für sie zuständigen Naturschutzbeauftragten wenden.
Naturschutzbeauftragte
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Auersmacher
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Bliesransbach
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Kleinblittersdorf
Naturschutzbeauftragte im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Sitterswald
Ansprechpartner der Verwaltung zum Thema Naturschutz
Herr Klaus Dincher
Fachbereich 3
Telefon 06805/2008-708
Telefax 06805/2008-188
und per E-Mail: k.dincher(at)kleinblittersdorf.de
Herr Dincher ist zu erreichen im
Verwaltungsgebäude
Rathausstr. 16-18,
1. Etage, Zimmer 1.18
66271 Kleinblittersdorf
Jagdpächter
Jagdpächter Auersmacher
Jagdpächter Bliesransbach
Jagdpächter Kleinblittersdorf
Jagdpächter Kleinblittersdorf
Jagdpächter Rilchingen-Hanweiler
Ansprechpartner der Verwaltung zum Thema Jagd
Frau Marianne Wack
Fachbereich 3
Telefon 06805/2008-401
Telefax 06805/2008-188
und per E-Mail: m.wack(at)kleinblittersdorf.de
Frau Wack ist zu erreichen im
Verwaltungsgebäude
Rathausstr. 16-18,
1. Etage, Zimmer 1.19
66271 Kleinblittersdorf