Entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) wurden im Jahr 2022 fachlich geeignete Personen von den Ortsräten der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen und Bürgermeister Rainer Lang hat die fünf vorgeschlagenen Personen zu Naturschutzbeauftragten berufen. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Damit sind in allen Ortsteilen unserer Gemeinde Naturschutzbeauftragte für den Naturschutz   - aber auch für die Kleinblittersdorfer Bürgergerinnen und Bürger - unterwegs.

Die örtlichen Naturschutzbeauftragten beraten und unterstützen die Gemeinde fachlich weisungsfrei in allen Angelegenheiten des Naturschutzes.

Sie sollen laut dem Saarländischen Naturschutzgesetz durch fachliche Information und Aufklärung auf ein besseres Verständnis von Natur und Landschaft bei den Bürgerinnen und Bürgern hinwirken, Fehlentwicklungen in der Siedlungs- und Kulturlandschaft und ihrer Nutzung den sie berufenden Stellen aufzeigen, des weiteren  Zuwiderhandlungen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften feststellen und bei deren Verfolgung mitwirken.

Außerdem sind Naturschutzbeauftrage bei Planungen und Maßnahmen, die den Naturschutz betreffen, insbesondere bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen im Bereich der Gemeinde anzuhören. Naturschutzbeauftragte fungieren damit auch als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.

Sie können aber auch z. B. im Falle illegaler Müllablagerung oder wenn ein Auto auf der grünen Wiese abgestellt wurde direkt vor Ort gegenüber den Betroffenen in einem klärenden Gespräch auf die Missstände hinweisen, damit diese umgehend behoben werden.

Die in der Naturwacht Tätigen sind berechtigt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz erforderlichen Auskünfte einzuholen. Sie dürfen Grundstücke betreten und Untersuchungen vornehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Ihnen stehen darüber hinaus zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende den Polizeiverwaltungsbehörden zustehenden Befugnisse nach dem derzeit gültigen Saarländischen Polizeigesetz zu:

1.  Identitätsfeststellung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Saarländischen Polizeigesetzes,

2.  Platzverweis gemäß § 12 Abs. 1 des Saarländischen Polizeigesetzes.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass sich alle Naturschutzbeauftragten durch einen von der Gemeinde Kleinblittersdorf ausgestellten Dienstausweis ausweisen können.      

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen den Umweltschutz betreffend direkt an den für sie zuständigen Naturschutzbeauftragten wenden.

Patric Gross
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Auersmacher
Telefonnummer: 0170 7786255
 
Dieter Schuler
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Bliesransbach
Telefonnummer: 0177 5526998
 
Dr. Sebastian Haßler
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Kleinblittersdorf
Telefonnummer: 0176 83051030
 
Jutta Peter
Naturschutzbeauftragte im Ortsteil Rilchingen-Hanweiler
Telefonnummer: 0152 21629534
 
Volker Sehmer
Naturschutzbeauftragter im Ortsteil Sitterswald
Telefonnummer: 0179 244 17 42
 

Herr Klaus Dincher

Fachbereich 3
Telefon 06805/2008-708
Telefax 06805/2008-188
und per E-Mail: k.dincher(at)kleinblittersdorf.de

Herr Dincher ist zu erreichen im

Verwaltungsgebäude

Rathausstr. 16-18,

1. Etage, Zimmer 1.18

66271 Kleinblittersdorf

Dominique Zinsius
Jagdpächter Auersmacher
Telefonnummer: 0172 616 13 44
 
Michael Kessler
Jagdpächter Bliesransbach
Telefonnummer: 0170 630 84 75
 
Günther Brettar
Jagdpächter Kleinblittersdorf
Telefonnummer: 0 68 05 91 29 29
 
Stephan Bauer
Jagdpächter Kleinblittersdorf
Telefonnummer: 0173 252 96 27
 
Jürgen Göller
Jagdpächter Rilchingen-Hanweiler
Telefonnummer: 0 68 03 99 58 05
 

Frau Marianne Wack

Fachbereich 3
Telefon 06805/2008-401
Telefax 06805/2008-188
und per E-Mail: m.wack(at)kleinblittersdorf.de

Frau Wack ist zu erreichen im

Verwaltungsgebäude

Rathausstr. 16-18,

1. Etage, Zimmer 1.19

66271 Kleinblittersdorf