Entsorgungsinfos der Gemeinde Kleinblittersdorf

Fachbereich 2

Rathausstraße 16 - 18

Zimmer 1.13

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hat in Verbindung mit der Gemeinde Kleinblittersdorf im Rathaus, Rathausstraße 16 - 18, 66271 Kleinblittersdorf, ein Altbatterien-Sammelgefäß aufgestellt.

das EVS-Kunden-Service-Center bearbeitet ihr Anliegen wenn z.B. Ihr Abfallbehälter Bio- und Restabfalltonne nicht geleert wurde:

Telefon: 0681 / 50 00 -555
E-Mail: 

Den Abfuhrkalender für Ihre Straße finden Sie unter: 
www.evs.de

Info-Telefon EVS:
0681 / 50 00 -555
(Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr)

Info-Telefon Abfuhrunternehmen (Fa. Remondis):

06849 / 90 08 35

Mit der Biotonne werden die in den Haushalten anfallenden organischen, kompostierbaren Abfälle erfasst, sofern sie nicht im eigenen Garten kompostiert werden (Eigenkompostierung).

Der Anschluss an die Biotonne ist freiwillig. Wer seine organischen Abfälle selbst vollständig kompostiert, braucht die Biotonne nicht zu nehmen.

Die Biotonne ist als Ergänzung zur Eigenkompostierung gedacht. In unserer großtechnischen Anlage können organische Stoffe verarbeitet werden, die für den häuslichen Komposthaufen weniger geeignet sind, wie zum Beispiel gekochte Speisereste, verfaultes und verschimmeltes Obst, größere Mengen an Rasenschnitt, Unkraut, Teile von Pflanzen mit Krankheiten (Schimmel) usw.

Überlegen Sie daher bitte genau, ob Sie tatsächlich auf die Biotonne verzichten können. Sie sollten aber keinesfalls die Kompostierung im eigenen Garten verringern oder gar einstellen.

Richtiges Getrenntsammeln von Bioabfällen

Wenn Sie einige Regeln beachten, ist die Handhabung der Biotonne einfach:

  • Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Befüllen beginnen, geben Sie bitte zuerst eine Lage zerknülltes Zeitungspapier ein. Damit verhindern Sie ein "Festkleben" der Bioabfälle am Tonnenboden. Dies sollten Sie nach jeder Entleerung wiederholen.
  • Speisereste sollten Sie in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben. Geben Sie zwischendurch Küchenkrepp und Tageszeitungen - möglichst zerknüllt - in Ihre Biotonne. Dieses Papier kann hervorragend die Feuchtigkeit, die von "nassen" organischen Abfällen ausgeht, aufnehmen.
  • Daneben hilft das Papier Ihre Tonne innen sauber zu halten. Zwischen den Papierknäueln kann die Luft zirkulieren, was eventuell auftretende Fäulnisgerüche vermeiden hilft. Allerdings sollten Sie darauf achten, kein Hochglanzpapier - wie z.B. Illustrierte oder Prospekte - in die Biotonne zu werfen, da sich Hochglanzpapier nicht zur Kompostierung eignet.
  • Den Deckel Ihrer Biotonne sollten Sie, besonders bei warmer Witterung, geschlossen halten, um das Auftreten von Insekten zu verhindern. Stellen Sie Ihr Gefäß im Sommer nach Möglichkeit in den Schatten.
  • Geben Sie nur organische Stoffe in die Biotonne. Der fertige Kompost soll als Bodenverbesserer verwendet werden. Die Qualität der Stoffe, die in die Biotonnen eingegeben werden, bedingt die Güte des fertigen Kompostes. Alle Fehleinwürfe wie Glas- und Porzellanscherben, Kunststoffe usw. finden sich später im fertigen Kompost wieder. Wenn Sondermüll (z.B. Batterien) in die Biotonne gelangen, können davon ausgehende Giftstoffe den Kompost für eine weitere Verwendung unbrauchbar machen.

Tipps zur Biotonne bei warmer Witterung

  1. Vor der Erstbefüllung eine Lage zerknülltes Zeitungspapier eingeben.
  2. Speisereste und Küchenabfälle nie lange offen in der Küche stehen lassen; in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben.
  3. Vorsammelgefäß häufig entleeren.
  4. Knochen immer im verschlossenen Kunststoff-Müllbeutel in die Restmülltonne geben.
  5. Fleisch- und Wurstreste immer in die Tonne geben, die als nächstes geleert wird.
  6. Nasse, faule und geruchsintensive organische Stoffe immer in mehreren Lagen Zeitungspapier einwickeln vor Eingabe in die Biotonne.
  7. Fischabfälle im verschlossenen Kunststoff-Müllbeutel in die Restmülltonne geben.
  8. Von Zeit zu Zeit zerknülltes Zeitungspapier in die Biotonne geben.
  9. Grasschnitt immer leicht antrocknen lassen vor Eingabe in die Biotonne.
  10. Den Deckel der Biotonne nur zum Befüllen kurz öffnen, nie länger offen stehen lassen. Das gleiche gilt für die Sammelgefäße in der Küche.
  11. Die Biotonne immer nach Möglichkeit in den Schatten stellen.
  12. Zusätzlich können die Gefäßwände mit Gesteinsmehl bestäubt werden. Gesteinsmehl bindet die Feuchtigkeit und ist ein Geruchshemmer ähnlich wie Katzenstreu, hat aber den Vorteil, die Kompostierung nicht zu beeinträchtigen. Gesteinsmehl erhält man in jedem Baumarkt und Gartencenter.
  13. Stark verschmutzte Sammelgefäße (Vorsammelgefäße und Biotonne) nach Entleerung reinigen.
  14. Deckel und Tonnenrand der Biotonne von Zeit zu Zeit mit einem mit Essig befeuchteten Lappen abwischen. Der Geruch schreckt die Fliegen ab und verhindert damit die Eiablage.

Eigenkompostierung

Für das Anlegen eines Komposthaufens eignet sich nicht jeder Ort im Garten.
Der Komposthaufen sollte möglichst an einer schattigen Stelle im Garten angelegt werden, um ein Austrocknen zu verhindern.An Stelle eines Komposthaufens kann auch ein Kompostbehälter aufgestellt werden.
Die einfachste Lösung besteht darin, Holzpfähle in den Boden zu rammen und Bretter darauf zu befestigen. Der Fachhandel bietet daneben verschiedene Systeme zum Kompostieren an. Dabei handelt es sich um mehr oder weniger geschlossene Gefäße aus Kunststoff, Blech oder Holz.

Im Saarland bietet der EVS (Entsorgungsverband Saar) bezuschusste Schnellkomposter an, die über die Gemeinde erhältlich sind.Zum Thema "Kompostierung" gibt es im Fachhandel und in vielen öffentlichen Bibliotheken entsprechende Literatur zum Nachlesen. Daneben geben gerne auch die Obst- und Gartenbauvereine auf Anfrage Tipps und Informationen zum richtigen Kompostieren im Garten.

In die Biotonne oder zur Eigenkompostierung gehören:

Bananenschalen, Baumschnitt, Blumen, Blumenerde, Brotreste, Eierschalen, Einwickelpapier, Fallobst, Filtertüten, Fruchtschalen (unbehandelte), Gemüseabfälle, Grasschnitt (angetrockneter), Holzasche, Holzspäne, Kaffeefilter, Kartoffelschalen, Kräuter, Küchenabfälle (organische), Küchentücher, Laub, Lebensmittel (verdorbene), Moos, Nadelstreu, Nahrungsmittelreste, Nussschalen, Obstabfälle, Papiertücher, Papiertüten, Pflanzenreste, Reisig, Rinde, Sägemehl (in kleineren Mengen), Sägespäne (in kleineren Mengen), Salatreste, Schalenfrüchte, Schnittblumen, Speisereste (rohe), Strauchschnitt, Stroh (in kleineren Mengen), Teebeutel, Teefilter, Wurzelstücke (kleinere), Zeitungen (in kleinen Mengen), Zitrusfrüchte, Zweige (zerkleinerte), Zwiebelschalen

In die Biotonne oder zum Hausmüll/Restmüll gehören:

Federn, Fischgräten, Fleischabfälle, Fruchtschalen (behandelte), Knochen, Tierhaare, Wurstabfälle

Zur Eigenkompostierung oder in die Kompostierungsanlage gehören:

Äste, Grünschnitt, Sträucher

Nicht dazu gehören - aus der Küche -:

Alufolie, Getränkedosen, Konservendosen, Milchkartons, Saftkartons, Stanniol, Verpa- ckungen, Zellophan

Nicht dazu gehören - aus dem Haushalt -:

Altglas, Asche, behandeltes Holz, Illustrierten, Kataloge, Porzellan, Prospekte, Sonderabfälle (z.B. Medikamente, Batterien, Öl- oder Farbreste), Staubsaugerbeutel, Steingut, Tapetenreste, Wegwerfwindeln, Zigarettenstummel

Die BLAUE Tonne (240 ltr.) ist ein  Zusatzservice zur haushaltsnahen Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen. Die einmalige Aufstellgebühr beträgt 35 €.

Info-Telefon (Fa. Remondis):

Bestellung und Reklamation: 06831 / 97 88 62

 (beschädigte, Aufstellung oder Abzug der Tonne)

Bitte die Blaue Tonne am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitstellen.

Wenn Sie noch Fragen haben, so erreichen Sie uns:

Remondis Saar Entsorgung GmbH

Bestellung und Reklamation:

Dieselstraße 7
66763 Dillingen
Tel.: 06831 / 97 88 42
E-Mail: 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte können kostenlos im Einzelhandel oder an den EVS-Wertstoff-Zentren abgegeben werden. Das EVS-Wertstoff-Zentrum in unserer Nähe ist das EVS-Wertstoff-Zentrum Ormesheim,

An der L 238, 66399 Mandelbachtal, 06893 / 80 10 79 9

In die Gelben Tonne gehören:

nur Verpackungen mit dem grünen Punkt aus Styropor, Kunststoff, Verbundstoffe, Aluminium und Weißblech.

In die Tonne gehören folgende Abfälle:

Aluminiumfolien, Aluminiumschalen, Backfolien, Becher, Bierdosen, Bierfässchen, Blechdosen, Chipstüten, Farbbehälter (leere), Farbdosen (leere), Farbeimer (leere), Folien, Getränke- dosen, Getränkekartons, Joghurtbecher, Konservendosen, Kronendeckel, Kunststoffbecher, Kunststoffflaschen, Margarinebecher, Metalldeckel, Metallverschlüsse, Milchbecher, Milch- kartons, Milchtüten, Plastikflaschen, Plastiktüten, Saftkartons, Schalenverpackungen, Schaumstoffe, Schraubverschlüsse, Spraydosen (leere), Spülmittelflaschen, Styropor- verpackungen, Suppentüten, Tragetaschen, Tuben (leere), Vakuumverpackungen, Verbund- stoffe, Verpackungsfolien, Weichspülerflaschen, Weißblechdosen, Zahnpastatuben (leere)

Nicht in die Tonne gehören folgende Abfälle:

Windeln, leere Kugelschreiber, Stanniol, Gummi, Kochtöpfe und -pfannen, Gebrauchs- gegenstände aus Kunststoff (z.B. Plastikschüsseln, Plastikspielzeug) oder Baumaterialien wie z.B. Styropordeckenplatten oder Styropordämmplatten. Diese Abfälle können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Einweggläser (z.B. leere Gurken- oder Marmeladengläser) und Einwegflaschen bitte in die entsprechenden Glascontainer werfen.
Papier, Pappe und Kartonagen in den Papiercontainern entsorgen.


Zuständig für die Abfuhr ist die Firma Paulus
Tel.: 06897 / 85 60 00 oder 0800 / 85 60 00 1 oder gelbe-tonne.saarland

Die Grüngutannahmestelle der Gemeinde Kleinblittersdorf befindet sich im Ortsteil Auersmacher.

Anfahrt zur Grüngutannahmestelle bei Google Maps

Die Zufahrt liegt unterhalb des neuen Friedhofes in der Kapellenstraße.

Öffnungszeiten:

Freitag     11:00 - 17:00 Uhr
Samstag  10:00 - 16:00 Uhr

Für Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten oder bei größeren Anlieferungen ist eine Terminvereinbarung beim Bauamt unbedingt erforderlich.

06805 / 20 08 -703 oder 06805 / 20 08 -403


Jahreskarte

Seit Beginn des Jahres 2022 gibt es keine Möglichkeit zur Barzahlung mehr an der Deponie!

Sie benötigen zur Abgabe von Grüngut entweder eine Jahreskarte (zur unbegrenzten Abgabe von Grüngut) oder Wertmarken (zur einmaligen Abgabe von Grüngut –Preisliste siehe unten), die Sie nach vorheriger Überweisung im Rathaus der Gemeinde Kleinblittersdorf erhalten.
Nicht aufgebrauchte Wertmarken können auch in den Folgejahren zur Abgabe des Grünguts verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Erwerb von Wertmarken erst ab einem Mindestbetragvon 10 € möglich ist.
Aus organisatorischen Gründen können Wertmarken nicht einzeln erworben werden.
Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 30,00 € für die Jahreskarte oder den entsprechenden Wert für die Wertmarken (Mindestabgabe 10 Stück zu je 1,00 €) auf eines der folgenden Konten unter Angabe des Verwendungszwecks:

„Grüngutkarte 2024 bzw. Wertmarken, Kassenkonto 5001 0535“
sowie den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers.

Vereinigte Volksbank eG
IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03

Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53

Bitte beachten Sie: Die Ausstellung der Grüngutkarte ist ohne Angabe der Adresse nicht möglich!

Spätestens 5 Tage nach Überweisung können Sie die Jahreskarte oder Wertmarken beim Empfang des Rathauses Kleinblittersdorf nach Vorlage des Überweisungsträgers abholen.

Beim Barerwerb von Jahreskarten oder Wertmarken empfehlen wir Ihnen, mit den Mitarbeitern des Fachbereichs 3 der Gemeinde Kleinblittersdorf einen Termin zu vereinbaren.

Wir bitten Sie, die Möglichkeit der Überweisung zu nutzen und nur im Ausnahmefall auf den Barerwerb zurückzugreifen.

Auf der Deponie selbst besteht keine Möglichkeit mehr, Grüngut gegen Barzahlung abzugeben!

Mit der Überweisung der entsprechenden Gebühr + 0,85 € schicken wir Ihnen die Grüngutkarte bzw. Grüngutwertmarken an die im Verwendungszweck angegebene Adresse!

Die Preise zur Abgabe von Grüngut betragen wie folgt:

  • Kleinmengen bis 100 l: 1,00 €
  • PKW: 4,00 €
  • Anhänger bis 1m3: 6,00 €
  • Sonstige Fahrzeuge/Behälter: 8,00 €/m3

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs 3 der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur Verfügung (06805 / 20 08  -403 bzw.06805 / 20  08 -401).


Angeliefert werden können:

  • Wie gewohnt alle biologisch abbaubaren pflanzlichen Abfälle wie Baum- und Grünschnitt, Laub, Äste, Strauchwerk und vergleichbare Materialien.

Von der Übernahme durch die Gemeinde sind ausgeschlossen:

  • Störstoffhaltiges Grüngut, oder Grüngut, in dem Biogut enthalten ist bzw. mit Schadstoffen belastet ist.
  • Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge.
  • Wurzelstöcke.
  • Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft, sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.
  • Altholz (auch unbehandelt).
  • Erdreich, Oberbodenabtrag und Grasnarben.
  • Abfälle aus der Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist).
  • Obst- und Gemüseabfälle sowie Speisereste.
  • Grüngut, welches gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen energetischen Verwertung geeignet ist, wie z.B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Japanischer Staudenknöterich oder Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Gemeinde sondern der Entsorgungsverband Saar (EVS) für die Durchführung der Hausmüllentsorgung verantwortlich ist.

Info-Telefon EVS:
0681 / 50 00 -555 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr)

Info-Telefon Abfuhrunternehmen (Fa. Remondis):
06849 / 90 08 35
Bitte beachten Sie: Anträge können nur von den Hauseigentümern gestellt werden.

Jede An-, Um- und Abmeldung von Abfallgefäßen (Aufstellung, Rücknahme, Veränderung eines Müllgefäßes) ist gebührenpflichtig.

graue EVS-Beistellsäcke zum Preis von 6 € sind erhältlich bei:

  • Auersmacher: Tabak Oberbillig, Ruppertstraße 51
  • Bliesransbach: Tabak Funk, Mittelstraße 1
  • Kleinblittersdorf: Tabak Birster, Elsässerstraße 10
  • Rilchingen-Hanweiler: Lettershop, Bahnhofstraße 6a
  • Sitterswald: Flowmaxx, Auersmacherstraße 12

Der Anteil von Problemabfällen im Hausmüll macht gewichtsmäßig nur einen kleinen Prozentsatz aus. Durch ihre vielfältigen Schadstoffe fallen Problemabfälle dennoch erheblich ins Gewicht.

Damit Luft, Wasser und Boden nicht belastet werden, dürfen Problemabfälle nicht in die Restmülltonne, sondern müssen getrennt vom Hausmüll über das Ökomobil entsorgt werden. Das wiederum diese gefährliche Fracht sortiert, sachgemäß lagert und je nach Abfallart entsprechend entsorgt.

Abgegeben werden können folgende schadstoffhaltigen Abfälle:

Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akkus, Altmedikamente, Autobatterien, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Düngemittelreste, Energiesparlampen, Entkalker, Entroster, Farben (wasserunlösliche), Fassadenreiniger, Festiger (Pflegemittel), Fette (synthetische), Fleckenentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Gifte, Haushaltschemikalien, Holzschutzmittel, Hydrauliköle, Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel, Kalklösemittel, Kaltreiniger, Klebstoffe, Knopfzellen, Kondensatoren, Korrekturfluid (flüssiges), Kosmetikartikel, Laborchemikalien, Lacke (wasserunlösliche), Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Neonröhren, Öle (synthetische), Pflanzendünger, Pflanzenschutzmittel, Pflegeschutzmittel, Politur, Putzmittelreste, Quecksilber, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Rostumwandler, Salmiakreiniger, Säuren, Schädlingsmittel, Schimmelbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Schuhcreme, Schuhreinigungsmittel, Spraydosen (mit Inhalt), Terpentin- reste, Thermometer (quecksilberhaltige), Tönung, Trockenbatterien, Unkrautvernichtungs- mittel, Unterbodenschutzmittel, Verdünner, Wachs, WC-Reiniger

Nicht mitgenommen werden folgende schadstoffhaltigen Abfälle:

Asbestprodukte, Munition, radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Spritzen und Kanülen, Toner
Altöle (dort hinbringen, wo sie gekauft wurden)
Dispersionsfarben auf wasserlöslicher Basis (mit Sägemehl verdickt in die Mülltonne geben)

    Altglas

    Unter den Begriff Altglas fallen Flaschen-, Schraub- und sonstige Einweggläser.

    Typische Altgläser sind:

    Altglas, Einmachgläser, Einweg-Bierflaschen, Einwegsaft-Flaschen, Einweg- Weinflaschen, Flaschengläser, Glasflaschen, Gurkengläser, Marmeladengläser, Schraubgläser, Spirituosenflaschen

    Nicht zum Altglas gehören:

    Keramik- und Porzellanbehälter, Milchglas, Spiegelglas, Flachglas (z.B. Fensterglas), Glasbausteine, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren. Diese Gläser eignen sich nicht zur Wiederverwertung. Außer Leuchtstoffröhren, die als private Sonderabfälle über das Ökomobil entsorgt werden, können die übrigen Materialien in die Restmülltonne gegeben werden.

    Zu beachten bei Benutzung von Glascontainern:

    Nach Möglichkeit sollten Altglasbehälter ohne die jeweiligen Verschlüsse in die Glascontainer gegeben werden, da dies die Wiederverwertung erleichtert. Kronendeckel oder Schraubverschlüsse können ohne Bedenken in die Wertstoffsäcke (gelber Sack) gegeben werden. Für Korken stehen in vielen Geschäften spezielle Sammelstellen zur Verfügung.

    Wichtig ist, dass das Altglas entsprechend seiner Farbe in die Container geworfen wird. Wenn die Glasfarbe nach den Farben braun oder weiß nicht eindeutig zu bestimmen ist, sollte der Glasbehälter in den Container für Grünglas gegeben werden, da dort Fehlfarben am wenigsten stören.


    Altpapier

    Unter den Begriff Altpapier fallen Papiere und Kartonagen.

    Typische Altpapiere sind:

    Altpapier, Briefe, Briefumschläge, Bücher, Hochglanzpapier, Karteikarten, Kartons, Kataloge, Papierverpackungen (grüner Punkt), Pappe, Prospekte, Schachteln, Schulhefte, Zeitungen

    Wenn nicht auf Anhieb festgestellt werden kann, ob es sich bei einer Verpackung um Papier handelt, sollten Sie die "Reißprobe" machen. Reißen Verpackungen wie Papier, so gehören sie in den Papiercontainer.

    Nicht zum Altpapier gehören:

    Postkarten oder Fotopapier, Tapetenreste, Pergamentpapier sowie Kohle- und Durchschreibpapiere, da diese für eine Verwertung nicht geeignet sind.
    Diese Materialien können über die Restmülltonne entsorgt werden.

    Sonst noch zu beachten bei Benutzung von Containern:

    Sollten Papier- und/oder Glascontainer einmal überfüllt sein, ist es sinnvoll, einen anderen Containerstandort in der Nähe aufzusuchen.

    Nicht zulässig ist es, Glas und Papier neben überfüllten Containern abzustellen. Dies trifft im übrigen auch auf das Abstellen von Hausabfällen, Sperrmüll, Wertstoffsäcken oder Sondermüll zu, da diese dann wieder mit einem enormen finanziellen Aufwand entfernt werden müssen.

    Da insbesondere das Einwerfen von Altglas mit Lärm verbunden ist, wurden die Einwurfzeiten auf die Zeit von Montag bis Samstag, von 7-13 Uhr und von 15-20 Uhr beschränkt. Die Benutzung der Container außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet.


    Standorte Ortsteil Auersmacher

    • Parkplatz am neuen Friedhof - Papier und alle Glassorten
    • Altenheim St.-Barbarahöhe - Papier und alle Glassorten
    • Sportplatz Stadionstraße - Papier und alle Glassorten
    • Bliesgersweilermühle (Einfahrt Grünfläche) - Papier und alle Glassorten

     Standorte Ortsteil Bliesransbach

    • Hartungshof - Papier und alle Glassorten
    • Sportplatz - Papier und alle Glassorten
    • Bühlerweg - Papier und alle Glassorten
    • Wingertstraße/Am Hasselberg - Papier und alle Glassorten
    • Parkplatz Turnhalle (Jahnstr.) - Papier und alle Glassorten

    Standorte Ortsteil Kleinblittersdorf

    • Parkplatz am Freibad - Papier und alle Glassorten
    • Parkplatz Einkaufszentrum Elsässer Straße - Papier und alle Glassorten
    • Parkplatz Kloppstraße - Papier und alle Glassorten
    • Zuwegung P+R Platz (Freundschaftsbrücke) - Papier und alle Glassorten

    Standort Ortsteil Rilchingen-Hanweiler

    • Max-Planck-Straße/Liese-Meitner-Weg - Papier und alle Glassorten

    Standort Ortsteil Sitterswald

    • Parkplatz hinter der Turnhalle - Papier und alle Glassorten

    Eigentümer*innen einer Immobilie und Mieter*innen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, können pro Jahr kostenlos mehrere Sperrabfall-Abholungen in Anspruch nehmen. Im Gegenzug wird auf den EVS Wertstoff-Zentren für die Annahme von Sperrabfall eine geringe Servicegebühr (2 Euro je angefangenem Kubikmeter) fällig.

    Mit dieser deutlichen Attraktivitätssteigerung für die Sperrabfall-Abholung soll die Anliefersituation auf den EVS Wertstoff-Zentren entspannt und die Wartezeiten verkürzt werden.

    Insbesondere für große Gegenstände, deren Entsorgung oft längerfristig geplant werden kann, ist eine Abholung ideal. Der Transport entsprechender Dinge zu den Wertstoff-Zentren ist aufwändig und in den Zentren wiederum erfordert die verstärkte Anlieferung solch‘ großer Teile häufige Containerwechsel, was sich deutlich in den Betriebskosten niederschlägt.

    Die Anzahl der kostenlosen Abholungen richtet sich nach Größe und Anzahl der Abfallgefäße, die jeweils am Anwesen aufgestellt sind. Ist z.B. eine 120-oder 240-Liter Tonne vorhanden, können zwei kostenlose Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) beantragt werden.

    Mieter*innen, die über eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin verfügen, können selbständig kostenlose Abholungen beauftragen. Die Regelung stellt sicher, dass pro Anwesen der Überblick über bereits in Anspruch genommene Abholungen für den EVS gegeben ist.

    Alle wichtigen Informationen zur Beantragung kostenloser Sperrabfall-Abholungen, eine umfassende Frage/Antwort-Liste und auch das Formular zur Bevollmächtigung gibt es unter www.evs.de.

    Anmeldung nimmt das EVS Kunden-Service-Center unter

    0681 / 50 00 -555, Mo-Fr 8.00 - 18.00 Uhr, entgegen.

    Härtebereich des Wassers:

    Für die Ortsteile Bliesransbach und Kleinblittersdorf gilt Härtebereich III,
    für die Ortsteile Auersmacher, Rilchingen-Hanweiler und Sitterswald der Härtebereich II.

    Die Formulare stehen jeweils vom 01.01. bis 30.06. zum Download bereit.