Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen mit dem Restabfall entsorgen

Schnittgut darf nicht über Biotonne noch bei Grüngutannahmestelle entsorgt werden

Wenn vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen nicht mehr „gerettet“ werden können und entsorgt werden müssen, darf das Schnittgut weder in die Biotonne eingefüllt noch bei den Grüngutannahmestellen abgeliefert werden, sondern muss mit dem Restabfall entsorgt werden. Dies teilt der Entsorgungsverband Saar mit. Das Schnittgut sollte fest in Plastikbeutel oder -säcke verpackt und in kleineren Mengen anschließend in die Restabfalltonne gegeben werden. Deren Inhalt wird in der Abfallverwertungsanlage des EVS in Velsen bei hohen Temperaturen behandelt und so die Beseitigung des Schädlings sichergestellt. Bei größeren Mengen, die ebenfalls verpackt sein müssen, ist auch eine direkte Anlieferung gegen Gebühr bei der AVA in Velsen möglich (Infos unter www.evs.de/abfall/entsorgungsanlagen/ava-velsen/).

Fragen zum Thema beantworten die MitarbeiterInnen des EVS Kunden-Service-Centers montags bis freitags jeweils von 8 bis 16.30 Uhr unter Tel. 0681/ 5000-555.