Sommer und Herbst sind geprägt von einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Vereins- und Pfarrfeste, Flohmärkte und andere Marktveranstaltungen, Kirmes usw.
Um die Veranstaltungen einem breiten Publikum anzukündigen, besteht neben den Veröffentlichungen im Internet und in den Print-Medien auch die Möglichkeit, Werbe-Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum aufzustellen oder aufzuhängen. Wichtig ist aber, dass vorher hierfür eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt wird – entweder für eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bzw. eine Ausnahme von dem in der gemeindlichen Polizeiverordnung enthaltenen allgemeinen Plakatierungsverbot oder - je nach Standort der Werbefläche - eine Genehmigung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin.
Die formlosen Anträge können per E-Mail an info(at)kleinblittersdorf.de gerichtet werden. Ansprechpartner sind Marianne Wack vom Liegenschaftsamt (Tel.: 06805 / 2008-401) und Steffen Ehrbächer vom Ordnungsamt (Tel.: 06805 / 2008-501).
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufstellung gestellt werden muss mit Angabe des gewünschten Standorts, der Aufstellungsdauer und eines Verantwortlichen.
Rainer Lang
Bürgermeister