Einebnung von Gräbern auf den gemeindlichen Friefhöfen

Es besteht wieder die Möglichkeit, vor Allerheiligen Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen vom Bauhof einebnen zu lassen.

Die Grabstellen können auf Antrag des Nutzungsberechtigten nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei eingeebnet werden. Gräber, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, können kostenpflichtig eingeebnet werden.

Für die Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhezeit fallen folgende Gebühren an:

Einzelgrab für Erdbestattung                        165,00 €

Doppelgrab für Erdbestattung                      270,00 €

Urneneinzelgrab und Urnenfamiliengrab  132,00 €

Eine Einebnung beinhaltet das Entfernen und Entsorgen des Grabmals mit Fundament, das Herrichten der Oberfläche und das Einsäen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Grabeinebnung bis spätestens 15. September  2023 bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorliegen muss. Die Anträge können telefonisch unter der Telefonnummer 0 68 05 / 20 08 – 213 bzw. schriftlich an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Friedhofsamt, Fachbereich 3, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf, gestellt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin des Friedhofsamtes der Gemeinde unter der vorgenannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.